Bestattung für Sternenkinder
Das Schlimmste, das Eltern widerfahren kann, ist es, das eigene Kind zu verlieren. Sie bei dieser unvorstellbaren Aufgabe nach allen Kräften zu unterstützen, sehen wir als unsere Pflicht. Wir lassen Sie nicht allein und unterstützen Sie einfühlsam.
Sternenkind: Der Begriff umfasst all jene Kinder, die noch während der Schwangerschaft, bei oder nach der Geburt verstorben sind. Für viele Eltern ist dies ein passenderer Begriff als Fehl- oder Totgeburt. Dahinter steht die Idee, dass Kinder, die zu früh von uns gehen müssen, wieder in den Himmel zurückkehren und als Sterne zu uns herunterfunkeln.
Für tot geborene und direkt nach der Geburt verstorbene Kinder (> 500g Geburtsgewicht) besteht in ganz Österreich eine Bestattungspflicht.
Für fehlgeborene Kinder (< 500g Geburtsgewicht) gilt in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg eine Bestattungspflicht. In Kärnten, Burgenland und Tirol besteht für fehlgeborene Kinder ein Bestattungsrecht.
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Es kann ein eigenes Grab, ein Familiengrab oder eine gemeinsame Grabstelle mit anderen Sternenkindern sein. Auch die Bestattungsart können Sie sich aussuchen. Des Öfteren entscheiden sich Eltern für Naturbestattungen, eine Aufbewahrung der Urne zu Hause oder für eine gemeinsame Grabstelle mit anderen Kindern. Sternenkinder benötigen keinen so großen Sarg und keine so große Urne. Hier gibt es angepasste Größen, oft auch mit kindlichen Motiven.
Wie soll ich Abschied nehmen?
Jeder Mensch geht mit Trauer anders um. Sie sollten sich so von Ihrem Kind verabschieden, wie es sich für Sie richtig anfühlt. Im Folgenden zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten, wie Eltern mit der Situation umgehen können:
Nützliches:
Broschüre „Stille Geburt“ (Bundeskanzleramt)
https://www.verein-pusteblume.at
https://www.dein-sternenkind.eu/ - Fotografen auch in Österreich tätig